
Rechts-Kolumne
Ihr gutes Recht
In der Rechts-Kolumne von klassik.com werden aktuelle juristische Entwicklungen und Tendenzen näher beleuchtet.
Dr. Daniel Kaboth und Kollegen von der Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl beraten und vertreten Unternehmen der Medienbranche, insbesondere Verlage, Produzenten, Konzert-, Werbe- und Bildagenturen, Orchester und Theater. Er berät und vertritt darüber hinaus Urheber und Künstler in urheber-, vertrags-, wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtlichen Angelegenheiten.
Aufführungsverbot von Theaterstücken mit persönlichkeitsrechtsverletzendem Inhalt
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2007 in einer Entscheidung zu dem Roman „Esra“ von Maxim Biller neue Grundsätze über das Verhältnis von Kunstfreiheit einerseits und Persönlichkeitsschutz andererseits aufgestellt hatte, befasste sich das höchste deutsche Gericht kürzlich mit einem ähnlich gelagerten Fall, der jedoch ein Bühnenwerk betraf.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand das Theaterstück „Ehrensache“ von Lutz Hübner, dessen Grundlage der „Hagener Mädchenmord“ aus dem Jahr 2004 darstellte. Dabei ging es um ein 14-jähriges Mädchen, das von einem jungen Mann getötet wurde, mit dem sie eine sexuelle Beziehung gehabt hatte. Der Mann erstach sie aus Angst, das Mädchen könne schwanger sein. In dem Theaterstück, das Hübner aus diesem Fall entwickelte, sah die Mutter des Opfers die postmortalen Persönlichkeitsrechte ihrer Tochter verletzt und versuchte, jegliche Inszenierung zu verhindern. Während sie bezüglich der Aufführung am Theater Hagen in zwei Instanzen erfolgreich war, unterlag sie gerichtlich hinsichtlich der Uraufführungsinszenierungen am Schauspiel Essen. Dessen Gastspiele beim Theatertreffen in Düsseldorf und Münster wiederum wurden per einstweiligem Rechtsschutz untersagt.
Dazu nahm nun das Bundesverfassungsgericht nach Erhebung einer Verfassungsbeschwerde durch die Mutter des Opfers Stellung. Anders als bei der „Esra“ – Entscheidung sah es die Persönlichkeitsrechte nicht als verletzt an, da durch die Verzerrung der beteiligten Personen durch den Schriftsteller der Wirklichkeitsbezug im Theaterstück so gering gewesen sei, so dass es sich dabei um eine unschädliche Fiktionalisierung des tatsächlichen Geschehens gehandelt habe. Somit stärkte das Gericht mit dieser Entscheidung wieder die Kunstfreiheit.
Praxistipp:
Im Theater- und Bühnenbereich empfiehlt sich bei neu geschaffenen Theater- und Musiktheaterstücken, die einen engeren Bezug zu realen Personen aufweisen, eine genaue juristische Prüfung, ob unzumutbar in deren Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Nur auf diesem Weg lässt sich bereits im Vorfeld klären, ob geplante Inszenierungen Gefahr laufen, gerichtlich untersagt zu werden.
Beitrag von Johann Heyde.
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