> > > Klage der GEMA beim Europäischen Gerichtshof
Dienstag, 28. November 2023

Dr. Daniel Kaboth, Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl

Rechts-Kolumne

Ihr gutes Recht

In der Rechts-Kolumne von klassik.com werden aktuelle juristische Entwicklungen und Tendenzen näher beleuchtet.

Dr. Daniel Kaboth und Kollegen von der Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl beraten und vertreten Unternehmen der Medienbranche, insbesondere Verlage, Produzenten, Konzert-, Werbe- und Bildagenturen, Orchester und Theater. Er berät und vertritt darüber hinaus Urheber und Künstler in urheber-, vertrags-, wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtlichen Angelegenheiten.


Klage der GEMA beim Europäischen Gerichtshof

Die GEMA hat am 30.09.2008 Klage gegen die EUKommission beim Europäischen Gerichtshof erhoben, weil die Kommission ihr und weiteren 23 europäischen Verwertungsgesellschaften verboten hatte, sich über gemeinsames Vorgehen bei Online-, Kabelweitersendungs- und Satellitenrechten abzustimmen. Die Kommission ist der Auffassung, es schade dem freien Wettbewerb in Europa, wenn Abkommen zwischen den Verwertungsgesellschaften geschlossen werden, die sich gegenseitig auf die jeweiligen Gebiete beschränkt Repertoire übertragen. Durch diese Gebietsbeschränkungen kann eine Verwertungsgesellschaft keine europaweiten Lizenzen an gewerbliche Nutzer erteilen, sondern nur für die Nutzung in ihren einzelnen Gebieten.

So muss sich ein Unternehmen, das Musik für die Verwendung in einer Internetwerbung lizenzieren möchte, aufgrund der Gebietsbeschränkungen der Verwertungsgesellschaften an alle betroffenen Ländergesellschaften einzeln wenden. Die GEMA kann keine europaweiten Lizenzen für die Verwendung von Musik in anderen europäischen Ländern vergeben. Die bisherigen Gegenseitigkeitsvereinbarungen erlauben nur, von der GEMA z.B. auch französisches Repertoire zu erwerben, dies aber nur für die Verwendung in Deutschland.

Die GEMA hat sich dagegen gewehrt, weil sie der Auffassung ist, dass das bisherige System zur internationalen Rechtewahrnehmung effektiv sei und sich bewährt habe. Die Entscheidung der Kommission sei zudem zu unbestimmt und unklar. Die Verwertungsgesellschaften befürchten, dass freier Wettbewerb untereinander zu immer geringeren Vergütungen für die Urheber führe, weil man sich dann gegenseitig unterbieten müsse. Es bleibt abzuwarten, ob es bei dem Verbot der Beschränkungen bleibt. Die Musikindustrie ist bereits dabei, eigene Wege zur internationalen Rechteübertragung zu entwickeln und experimentiert z.B. mit Varianten, die die Verwertungsgesellschaftenweitgehend umgehen.

Beitrag von Dr. Daniel Kaboth.
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