> > > Praktische Konsequenzen der Lärmschutzrichtlinie
Donnerstag, 23. März 2023

Dr. Daniel Kaboth, Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl

Rechts-Kolumne

Ihr gutes Recht

In der Rechts-Kolumne von klassik.com werden aktuelle juristische Entwicklungen und Tendenzen näher beleuchtet.

Dr. Daniel Kaboth und Kollegen von der Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl beraten und vertreten Unternehmen der Medienbranche, insbesondere Verlage, Produzenten, Konzert-, Werbe- und Bildagenturen, Orchester und Theater. Er berät und vertritt darüber hinaus Urheber und Künstler in urheber-, vertrags-, wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtlichen Angelegenheiten.


Praktische Konsequenzen der Lärmschutzrichtlinie

Seit 8. März 2007 ist die EU-Lärmschutzrichtlinie durch eine Verordnung in deutsches Recht umgesetzt. Danach ist ab Februar 2008 ab einer Belastung im Wochendurchschnittswert von 85 Dezibel Gehörschutz auch im Musikbereich verpflichtend. Der geplante Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsorganisation (BAuA) zur deutschen Verordnung wird typische Spitzenwerte von Lärmbelastungen für bestimmte Instrumentengattungen detailliert aufführen. Nur Oboe, Kontrabass und Cello bei Auftritten auf Konzertbühnen liegen im Durchschnitt unter den Grenzwerten, in Operngräben sind bei allen Instrumentengattungen die Grenzwerte überschritten.

In Fällen, in denen hörgeschädigte Musiker wegen Nichteinhaltung der Vorschriften gegen die Orchesterträger auf Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen, könnten von den Gerichten in Zukunft unter Umständen diese angegebenen Werte als eine Vermutung für Lärmüberschreitungen angesehen werden. Die Orchesterträger wären damit gezwungen, eine solche Vermutung nachweisbar zu widerlegen, um den Prozess nicht zu verlieren. Daher sollte möglichst früh für umfassenden Nachweis geeigneter, konkreter Maßnahmen zum Lärmschutz gesorgt werden.

Praxistipp:
Soweit bauliche Veränderungen und die Installation von Schallschutzwänden nicht sofort möglich sind, können detaillierte, schriftlich niedergelegte Arbeitsanweisungen für Proben und Vorstellungen, die auf alle relevanten Faktoren, wie z.B. Orte, Abläufe und Verhalten des einzelnen Musikers eingehen, die Beweissituation eines Orchesters in einem Gerichtsprozess entscheidend verbessern.

Beitrag von Sabine Richly.
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